Selbstständig als Handwerker
Handwerker und Hausgewerbebetreibende sind in der Rechtsform des Einzelunternehmens in den gesetzlichen Rentenversicherungen versicherungspflichtig. Sie haben aber die Möglichkeit, sich nach 216 Monaten (216 Monate Pflichtbeträge gezahlt) befreien zu lassen.
Eine andere Möglichkeit wäre, dass sie eine Kapitalgesellschaft, wie zum Beispiel eine GmbH, gründen, um die Versicherungspflicht zu vermeiden. Sie haben als Handwerker in der Regel die Wahl zwischen der
- Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung
- privaten Altersversorgung
- Versorgungswerken (Versorgungswerk Handwerk, Handwerkskammern usw.)
- oder einer Kombination der drei genannten.
Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten in unserer Beratung auf und Sie entscheiden, was für Ihre persönliche Situation das Beste ist.
